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VIVA – Ihr Zugang zur ersten vollintegrierten Gesundheitsorganisation der Schweiz

Von der Grundversorgung über Spitalleistungen bis hin zur Spitex und Altenpflege – mit VIVA beziehen Sie alle medizinische Leistungen in der gewählten Gesundheitsorganisation.

Ihre Vorteile als VIVA-Mitglied im Überblick

  • Garantierter Zugang zu einem Hausarzt
  • Alle medizinischen Leistungen werden durch den Hausarzt koordiniert und innerhalb der gewählten Gesundheitsorganisation oder bei angeschlossenen Partnern bezogen
  • Auf allen vom KVG anerkannten Präventionsleistungen (z.B. prophylaktische Impfungen oder Mammografie) bezahlen Sie keine Kostenbeteiligung – weder Franchise noch Selbstbehalt
  • Medizinische Beratung rund um die Uhr über die VIVA-Hotline 0800 225 225
  • Gesundheitsrechtsschutz inklusive

Versorgungsgebiet von VIVA

 

Vom integrierten Grundversicherungsmodell VIVA können Sie profitieren, wenn Sie in folgenden Gemeinden/Bezirken wohnhaft sind.

Zum Versorgungsgebiet

Die Grundversicherung für vollintegrierte Versorgung

Mit VIVA erhalten Sie Zugang zu einer vollintegrierten Versorgungsorganisation, welche Sie nicht nur im Krankheitsfall begleitet, sondern auch grossen Wert auf die Erhaltung Ihrer Gesundheit legt. Das VIVA-Modell ist eine anerkannte obligatorische Grundversicherung nach KVG und umfasst alle gesetzlichen Pflichtleistungen bei Krankheit, Unfall, Geburtsgebrechen sowie bei Schwanger- und Mutterschaft.

  • Auf einen Blick

    So funktioniert das Versicherungsmodell VIVA

    Mit VIVA verpflichten Sie sich als versicherte Person, bei medizinischen Anliegen jeweils die gewählte Hausarztpraxis resp. das gewählte Gesundheitszentrum aufzusuchen. Im Unterschied zu klassischen Hausarztmodellen beziehen Sie medizinische Leistungen jedoch ausschliesslich innerhalb der Gesundheitsorganisation oder bei angeschlossenen Partnern. Eine Übersicht der angeschlossenen Leistungserbringer finden Sie auf unserer Hausarztsuche. 

  • Pflichten

    Ihre Verpflichtungen

    Für Versicherte mit dem VIVA-Modell bestehen folgende Pflichten:

    Erstkonsultation
    Bei medizinischen Anliegen wenden Sie sich immer an Ihren persönlichen Ansprechpartner oder Ihre persönliche Ansprechpartnerin und halten sich an den vereinbarten Behandlungsplan (Zeitrahmen und Leistungserbringer).
    Bezug von Generika/Biosimilars
    Sie verpflichten sich zum Bezug von Generika und Biosimilars. Originalpräparate werden nur dann vergütet, wenn es für die entsprechende Wirkstoffgruppe kein Generikum/Biosimilar gibt oder wenn Sie aus ausgewiesenen medizinischen Gründen auf das Originalpräparat angewiesen sind.
    Einsicht in medizinische Unterlagen
    Sie verpflichten sich mit Abschluss von VIVA, vorhandene medizinische Unterlagen mit dem gewählten koordinierenden Leistungserbringer zu teilen sowie Auskunft über Ihren Gesundheitszustand zu erteilen.
    Teilnahme an speziellen Programmen
    Versicherte mit einer chronischen Krankheit können vom koordinierenden Leistungserbringer zur Teilnahme an Disease- und Chronic-Care-Management-Programmen verpflichtet werden.

    Ausnahmen

    In folgenden Fällen wählen Sie Ihre Leistungserbringer selber:

    • medizinische Notfälle
    • gynäkologische Untersuchungen und Behandlungen
    • zahnärztliche Behandlungen


    Wichtig: Notfallbehandlungen sowie gynäkologische Untersuchungen und Behandlungen sind dem koordinierenden Leistungserbringer innert 30 Tagen zu melden.

    Das passiert bei Nichteinhaltung der Vertragspflichten:

    Versäumen Sie die Pflichten, werden folgende Schritte eingeleitet:

    1. Nichteinhaltung: Mahnung
    2. Nichteinhaltung: Leistungskürzung um 50 Prozent
    3. Nichteinhaltung: Leistungskürzung um 100 Prozent
    4. Nichteinhaltung: Umteilung in die ordentliche Grundversicherung

  • Versorgungsgebiet

    VIVA Versorgungsgebiet

    VIVA bedient die unten aufgeführten Gebiete.

    Prämienregion

    Bezirk Gemeinde
    JU
    • District de Delémont
    • District des Franches-Montagnes
    Alle Gemeinden der aufgeführten Bezirke
    BE1 Biel/Bienne Alle Gemeinden des aufgeführten Bezirks
    BE2 Berner Jura Alle Gemeinden des aufgeführten Bezirks
    NE Nur einzelne Gemeinden
    • 6421 La Chaux-de-Fonds
    • 6422 Les Planchettes
    • 6423 La Sage
    • 6436 Le Locle
    • 6487 Val-de-Ruz
    TI Tessin Alle Gemeinden des aufgeführten Bezirks

VIVA kurz erklärt

VIVA

Unsere Regionen

Derzeit ist ein Wohnsitz im Jurabogen oder im Tessin erforderlich, um einen Abschluss im vollintegrierten Versicherungsmodell VIVA zu tätigen. Wenn Sie über zukünftige Erweiterungen des VIVA-Modells informiert werden möchten, können Sie sich hier anmelden.

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Häufige Fragen

Ist VIVA eine Krankenversicherung?

VIVA ist mehr als eine Krankenversicherung: VIVA ist die Mitgliedschaft in der integrierten Versorgungsorganisation “Réseau de l’Arc”. Mit VIVA profitieren Sie von sämtlichen Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung gemäss KVG, die Gesundheitsprävention wird zusätzlich gefördert und unterstützt. Auch chronisch kranke oder pflegebedürftige Mitglieder haben einen Mehrwert durch die koordinierte Betreuung und die kontinuierliche Begleitung ihres Gesundheitszustandes. 

Wenn ich Mitglied bei VIVA werde, brauche ich noch eine Krankenversicherung?

Nein, wenn Sie das integrierte Grundversicherungsmodell VIVA haben, sind Sie in der obligatorischen Krankenversicherung grundversichert. Bei Fragen rund um Krankenzusatzversicherungen (Spitalzusatzversicherungen, komplementäre oder ambulante Zusatzversicherungen) beraten wir Sie gerne hier.

Wo ist VIVA erhältlich?

Vom integrierten Grundversicherungsmodell VIVA können Sie profitieren, wenn Sie in folgenden Gemeinden/Bezirken wohnhaft sind.

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Was ist die integrierte Versorgung?

Alle medizinischen Leistungen, von der Grundversorgung, über Spitalleistungen bis hin zu Spitex und Pflege im Alter, werden bei der integrierten Versorgung zentral aus einer Hand erbracht. Im VIVA-Modell koordiniert die Hausärztin oder der Hausarzt zusammen mit seinem Team alle medizinischen Behandlungen und betreut das VIVA-Mitglied in allen Fragen rund um die Gesundheit.

Was geschieht, wenn Sie sich nicht an Ihre Pflichten halten?

Ziel von VIVA ist, dass alle medizinischen Leistungen innerhalb der gewählten Gesundheitsorganisation oder bei angeschlossenen Partnern bezogen werden. Nur dann ist eine effiziente Behandlung ohne Doppelspurigkeiten gewährleistet. Folgende Fälle werden als Regelverstoss geahndet:

  • Sie beziehen eine medizinische Leistung ohne Absprache mit Ihrem koordinierenden Leistungserbringer ausserhalb der gewählten Gesundheitsorganisation.
  • Sie beziehen ohne Vorliegen eines medizinischen Grundes ein Originalmedikament obwohl es für dieses ein Generikum/Biosimilar gibt.

Bei einem Regelverstoss gibt es Sanktionen in vier Stufen:

  1. Mahnung
  2. Leistungskürzung um 50 Prozent
  3. Leistungskürzung um 100%
  4. Umteilung vom VIVA-Modell in die ordentliche Grundversicherung. Dies hat den Verlust des Prämienrabattes und damit eine Mehrprämie zur Folge.

Kann ich als VIVA-Mitglied mit einer halbprivaten oder privaten Spitalzusatzversicherung das Spital frei wählen?

Die Leistungen aus der Spitalzusatzversicherung (z.B. für Einzelzimmer oder für freie Arztwahl) werden in allen anerkannten Spitälern in der Schweiz übernommen (auch ausserhalb der Gesundheitsorganisation).

Die Leistungen von VIVA (Grundversicherung nach KVG) werden hingegen nur für Behandlungen in Spitälern der gewählten Gesundheitsorganisation übernommen. Bei Behandlungen in Spitälern ausserhalb der Gesundheitsorganisation entfällt die Leistungspflicht des Versicherers. Bei einem medizinischen Notfall oder auf Überweisung des koordinierenden Leistungserbringers werden die Kosten für Behandlungen in Spitälern ausserhalb der Gesundheitsorganisation vom Versicherer übernommen. Um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben empfehlen wir dringend, einen Spitaleintritt in jedem Fall durch den gewählten Leistungserbringer koordinieren zu lassen.

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