Ihre Verpflichtungen
Die eingesparten Leistungskosten gibt Visana in Form eines Prämienrabattes an Sie als Versicherte oder Versicherter zurück. Die Rechnung ist einfach: Je höher die Einsparungen, desto höher Ihr Prämienrabatt.
Diese Einsparungen können wir im Modell Combi Care durch gewisse Einschränkungen erreichen:
Erstkonsultation
Wenden Sie sich bei jedem medizinischen Anliegen entweder an Medi24 oder an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin. Andere Leistungserbringer (insbesondere Spezialisten) dürfen nur auf Überweisung durch Medi24 oder Ihren Hausarzt oder -ärztin aufgesucht werden.
Überweisungsmeldung an Medi24
Werden Sie an einen weiteren Leistungserbringer (z.B. Spezialist) überwiesen, so melden Sie dies zwingend Medi24. Dies kann telefonisch unter 0800 633 225 oder ganz einfach über die Well App gemeldet werden: ganz einfach mit der Funktion «Terminfreigabe» in Ihrem «Assistenten» oder via Rubrik «Ärzte».
Bezug von Generika/Biosimilars
Combi Care vergütet nur die Kosten für Generika und Biosimilars. Originalpräparate müssen durch die versicherte Person bezahlt werden. Dies gilt auch für den Bezug von Kombinationspräparate.
Originalpräparate werden durch Combi Care nur dann vergütet, wenn es für die entsprechende Wirkstoffgruppe kein Generikum/Biosimilar gibt oder wenn der Patient aus medizinischen Gründen auf das Originalpräparat angewiesen ist. Dies muss der verordnende Arzt oder die Ärztin in einem Arztbericht gegenüber Visana explizit bestätigen.
Informieren Sie Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin über diese Verpflichtung und verlangen Sie in der Arztpraxis, bei ambulanten Eingriffen im Spital oder in der Apotheke aktiv nach dem Generikum resp. Biosimilar.
Ausnahmen
In folgenden Fällen dürfen Sie ohne vorherige Absprache mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin oder mit Medi24 direkt einen Augenarzt/eine Augenärztin, eine Hebamme, einen Gynäkologen/eine Gynäkologin- oder einen Zahnarzt/eine Zahnärztin aufsuchen:
- Sehhilfen (Brillengläser, Kontaktlinsen)
- Ambulante augenärztliche Untersuchungen
- Geburtshilfliche Betreuung
- Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen
- Gynäkologische Erkrankungen
- Zahnärztliche Behandlungen
Selbstverständlich dürfen Sie sich auch bei medizinischen Notfällen direkt an einen beliebigen Arzt, Ärztin oder an ein Spital wenden. Informieren Sie auch darüber bitte Medi24 zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das passiert bei Nichteinhaltung der Vertragspflichten:
Wenden Sie sich als versicherte Person zum Beispiel direkt an einen Spezialisten, eine Spezialistin oder beziehen Sie Originalpräparate statt Generika / Biosimilars, werden folgende Schritte eingeleitet:
1. Nichteinhaltung: Mahnung
2. Nichteinhaltung: Leistungskürzung um 50 Prozent
3. Nichteinhaltung: Leistungskürzung um 100 Prozent
4. Nichteinhaltung: Umteilung in die ordentliche Grundversicherung